Grundsätzlich kann auch für Menschen, die noch nicht volljährig sind, ein Girokonto eröffnet werden. Hierzu bedarf es allerdings der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, die den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben und sich persönlich legitimieren müssen. Die Kontoführung bei einem Girokonto für Minderjährige ist allerdings grundsätzlich nur auf Guthabenbasis möglich. Eine Überziehung des Kontos ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

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